Leistung 09

City- und Ordnungsdienst

Kein Tor, keine Liste, keine Schranke. Hier wirkt allein, dass jemand da ist, angesprochen werden kann und ruhig bleibt.

Kontrollgang am Abend in einem Wohn- und Gewerbeobjekt
Kontrollgang am Abend in einem Wohn- und Gewerbeobjekt

Präsenz statt Kontrolle

Ein Ordnungsdienst arbeitet in Bereichen, die jeder betreten darf. Ein Einkaufszentrum, eine Ladenzeile, eine Passage, die Außenanlage einer Wohnanlage: Überall dort gibt es keinen Zugang, an dem geprüft werden könnte, und keine Liste, gegen die abgeglichen wird. Wer hier arbeitet, kann niemanden aussperren. Er kann nur da sein, ansprechbar sein und im richtigen Moment etwas sagen. Das klingt nach weniger als Objektschutz, verlangt aber mehr.

Der Unterschied liegt im Werkzeug. Objektschutz arbeitet mit einer Grenze und einer Entscheidung: angemeldet oder nicht. Ordnungsdienst arbeitet mit Sichtbarkeit und Sprache. Die meisten Situationen enden, bevor sie beginnen, weil jemand in Dienstkleidung in der Nähe steht. Von den übrigen enden fast alle mit einem Satz, der ruhig gesagt wird. Erst danach kommt das Hausrecht, und dahinter kommt die Polizei.

Genau deshalb verlangt der Gesetzgeber hier mehr. Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum und in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr schreibt § 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 der Gewerbe­ordnung die Sachkunde­prüfung vor, nicht nur die Unterrichtung, und zwar für jede eingesetzte Kraft. City- und Ordnungsdienste stellen wir für Hamburg, Barsbüttel und den Kreis Stormarn.

Soweit Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr durchgeführt werden, setzen wir entsprechend sachkundige Bewachungspersonen ein.

Worin sich ein Ordnungsdienst vom Objektschutz unterscheidet

Vier Unterschiede und eine Grenze. Wer sie kennt, weiß, was er von dieser Leistung erwarten darf und was nicht.

  1. Der Ort

    Offener Bereich statt geschlossenes Gelände

    Es gibt keinen Zaun und kein Tor. Jeder darf hier sein, solange er die Hausordnung einhält. Das ist der Ausgangspunkt für alles Weitere.

  2. Das Mittel

    Ansprache statt Zugangs­kontrolle

    Nicht geprüft wird, wer hereindarf, sondern angesprochen wird, wer stört. Eine Liste gibt es nicht, gegen die geprüft werden könnte.

  3. Die Wirkung

    Präsenz statt Kontrolle

    Der größte Teil der Wirkung entsteht, bevor etwas passiert, allein dadurch, dass jemand sichtbar da ist. Was gezählt werden kann, ist deshalb nicht das Maß dieser Leistung.

  4. Der Auftrag

    Hausrecht des Betreibers

    Was durchgesetzt wird, legt der Betreiber in der Hausordnung fest und überträgt es schriftlich. Ohne diese Übertragung gibt es nichts durchzusetzen.

  5. Die Grenze

    Wo die Befugnisse enden

    Eine Sicherheits­kraft hat die Rechte, die jeder hat, und das übertragene Hausrecht. Sie ist keine Polizei, hat keine hoheitlichen Befugnisse und darf niemanden durchsuchen oder festhalten, außer in den engen Grenzen, die für jeden gelten.

Bei Gefahr für Menschen rufen wir immer sofort die 110 oder die 112. Ein Ordnungsdienst ersetzt die Polizei nicht und soll es auch nicht.

Was der Ordnungsdienst leistet

Der Zuschnitt richtet sich nach Fläche, Öffnungszeiten und danach, wo sich der Publikums­verkehr staut.

Sichtbare Präsenz

Streifen zu Fuß in wechselndem Rhythmus, in Dienstkleidung und erkennbar. Die Wirkung entsteht dadurch, dass jemand da ist, nicht dadurch, dass er eingreift.

Ansprache statt Zugangs­kontrolle

Wer stört, wird angesprochen, nicht abgewiesen: Es gibt keinen Zugang, an dem abgewiesen werden könnte. Die meisten Situationen enden an dieser Stelle.

Auskunft und Wegweisung

Besucher fragen nach Wegen, Öffnungszeiten und Ansprechpartnern. Ein Ordnungsdienst, der das nicht beantworten kann, wird nicht angesprochen und bekommt entsprechend wenig mit.

Durchsetzung der Hausordnung

Im Rahmen des Hausrechts, das der Betreiber überträgt. Was gilt, legt der Betreiber fest; wir setzen es durch, wir erfinden es nicht.

Kontrolle der Randbereiche

Tiefgarage, Nebeneingänge, Anlieferung, Treppenhäuser, Außenanlagen. Die Stellen, an denen kein Publikum ist, obwohl der Bereich öffentlich zugänglich ist.

Meldung und Dokumentation

Was auffällt, geht an die vereinbarte Stelle beim Betreiber und ins Wachbuch. Bei Gefahr für Menschen sofort an die 110 oder die 112.

Leistungsumfang

Diese Leistungen gehören zum City- und Ordnungsdienst. Welche davon Ihr Bereich braucht, zeigt die Begehung.

Präsenz

  • Streifen zu Fuß
  • Sichtbare Präsenz in Dienstkleidung
  • Ansprechbarkeit

Ordnung

  • Durchsetzung der Hausordnung
  • Ansprache bei Störungen
  • Auskunft und Wegweisung

Fläche und Nachweis

  • Kontrolle der Randbereiche
  • Meldung an den Betreiber
  • Dokumentation im Wachbuch

Wenn Ihr Bereich eine Anforderung stellt, die hier nicht steht, sprechen Sie uns an. Was möglich ist, klären wir bei der Begehung.

Nächtlicher Rundgang an einer Zufahrt
Nächtlicher Rundgang an einer Zufahrt

Für wen sich das eignet

Vier Betreiberarten, bei denen ein Ordnungsdienst regelmäßig gebraucht wird. Allen gemeinsam ist, dass ihr Bereich offen steht.

Einkaufszentren

Große Fläche, viele Zugänge, Publikum den ganzen Tag. Der Ordnungsdienst ist die einzige Stelle, die den ganzen Bereich sieht und nicht nur ein Geschäft.

Ladenzeilen und Passagen

Mehrere Betreiber, eine gemeinsame Fläche, niemand ist für das Ganze zuständig. Genau diese Lücke füllt ein Ordnungsdienst.

Hausverwaltungen

Wohnanlagen mit offenen Außenanlagen, Tiefgaragen und Durchgängen. Präsenz zu den Zeiten, in denen dort sonst niemand nachsieht.

Anlagen mit Publikums­verkehr

Alles, was tagsüber offen steht und abends nicht: Bereiche, in denen sich die Aufgabe im Tagesverlauf vom Ansprechen zum Kontrollieren verschiebt.

Was vorher festgelegt wird

Ein Ordnungsdienst ohne schriftliche Grundlage ist ein Missverständnis mit Uniform. Vor dem ersten Einsatz stehen deshalb drei Dinge fest: die Hausordnung, die durchgesetzt werden soll, die schriftliche Übertragung des Hausrechts, und die Stelle beim Betreiber, die entscheidet, wenn ein Fall über die Hausordnung hinausgeht. Alles drei liefert der Betreiber, nicht wir.

Dazu kommt der Zuschnitt der Streife: welche Fläche gehört dazu, wo verläuft die Grenze zum öffentlichen Grund, welche Randbereiche werden mitgenommen und zu welchen Zeiten. Diese Fragen entscheiden über die Zahl der Kräfte, nicht die Quadratmeter.

Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum und in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr verlangt § 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 der Gewerbe­ordnung die Sachkunde­prüfung. Wo sie erforderlich ist, setzen wir entsprechend qualifiziertes Personal ein.

Häufige Fragen

Darf Ihr Personal jemanden des Platzes verweisen?

Nur auf Grundlage des Hausrechts, das der Betreiber schriftlich überträgt, und nur in dem Bereich, für den er es hat. Weitergehende Befugnisse hat eine Sicherheits­kraft nicht.

Ist das dasselbe wie ein Ordnungsamt?

Nein. Das Ordnungsamt ist eine Behörde mit hoheitlichen Befugnissen. Wir sind ein privates Unternehmen und handeln allein im Rahmen des Hausrechts und der Rechte, die jeder hat.

Welche Qualifikation hat das eingesetzte Personal?

Für diese Tätigkeit verlangt das Gesetz die Sachkunde­prüfung nach § 34a GewO, nicht nur die Unterrichtung. Wo sie erforderlich ist, setzen wir entsprechend qualifiziertes Personal ein; welche Qualifikation die Kräfte mitbringen, die zu Ihnen kommen, sagen wir Ihnen vor dem Einsatz.

Sollen wir uns Ihr Objekt ansehen

Nennen Sie uns Objekt, Zeitraum und Präsenzform. Alles Weitere klären wir bei der Begehung vor Ort.

Vorab lesen: Was ein Sicherheitsdienst kostet

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