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Was § 34a GewO bedeutet

Wer gewerbsmäßig fremdes Leben oder Eigentum bewacht, braucht dafür eine Erlaubnis. § 34a der Gewerbe­ordnung regelt, wer sie erhält, wer im Bewachungs­gewerbe arbeiten darf und welche Nachweise dafür nötig sind.

Stand 12. August 2026Herausgeber Azizi Security & Service GmbH

Die Erlaubnispflicht

Das Bewachungs­gewerbe ist kein freies Gewerbe. Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, braucht dafür die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das gilt unabhängig von der Größe des Betriebs und unabhängig von der Rechtsform. Eine Gewerbeanmeldung allein genügt nicht.

Welche Behörde zuständig ist, regeln die Länder unterschiedlich. In manchen Ländern erteilt das Ordnungsamt der Gemeinde die Erlaubnis, in anderen die Kreisverwaltung oder eine zentrale Stelle. Für einen Auftraggeber ist deshalb weniger die Behörde interessant als die Urkunde selbst: Sie nennt den Erlaubnisinhaber und die erteilende Stelle.

Die Erlaubnis ist an Nachweise gebunden, die die Behörde vor der Erteilung prüft. Sie betreffen die Person des Gewerbetreibenden, seine wirtschaftlichen Verhältnisse, seine Fachkenntnisse und seine Versicherung.

Was die Behörde vor der Erteilung prüft

Vier Voraussetzungen nennt Absatz 1. Fehlt eine davon, wird die Erlaubnis versagt.

  • Zuverlässigkeit

    Die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit. Sie fehlt in der Regel bei Personen, die Mitglied in einem verbotenen Verein waren oder eine verfassungswidrige Partei unterstützt haben, ebenso bei bestimmten Verurteilungen innerhalb der letzten fünf Jahre.

  • Geordnete Vermögensverhältnisse

    Wer in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt, erhält die Erlaubnis nicht. Der Grund ist derselbe wie bei der Zuverlässigkeit: Bewachung ist eine Tätigkeit mit Zugang zu fremdem Eigentum.

  • Sachkunde­prüfung

    Der Gewerbetreibende selbst muss eine Sachkunde­prüfung vor der Industrie- und Handelskammer bestanden haben. Für die Leitung eines Bewachungsunternehmens reicht die bloße Unterrichtung nicht aus.

  • Haftpflichtversicherung

    Nachzuweisen ist eine Haftpflichtversicherung. Welche Summen sie mindestens abdecken muss, steht nicht in der Gewerbe­ordnung, sondern in der Bewachungsverordnung.

Unterrichtung und Sachkunde­prüfung

Die Erlaubnis betrifft den Betrieb. Für die Menschen, die tatsächlich im Dienst stehen, gilt eine eigene Vorschrift. Der Gewerbetreibende darf mit Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen des Gewerbes unterrichtet worden sind.

Diese Unterrichtung ist keine Prüfung. Sie ist eine Schulung mit anschließender Bescheinigung, und sie ist die Untergrenze: Ohne sie darf niemand im Bewachungs­gewerbe eingesetzt werden. Für eine Reihe von Einsätzen verlangt das Gesetz mehr, nämlich die bestandene Sachkunde­prüfung.

Der Unterschied ist für Auftraggeber wichtiger, als er auf den ersten Blick wirkt. Wer einen Kontrollgang im öffentlichen Verkehrsraum beauftragt oder Personal für den Schutz vor Ladendieben braucht, kann nicht mit unterrichteten Kräften bedient werden. Das ist keine Frage der Qualität, sondern eine gesetzliche Voraussetzung.

Wofür die Sachkunde­prüfung vorgeschrieben ist

Absatz 1a zählt fünf Einsatzarten auf. Bei den letzten beiden knüpft der Wortlaut die Anforderung an eine leitende Funktion.

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum

    Ebenso in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr. Gemeint ist der Streifen­dienst dort, wo jeder hinkommt.

  • Schutz vor Ladendieben

    Der Einsatz als Ladendetektiv im Einzelhandel.

  • Einlass bei gastgewerblichen Diskotheken

    Die Bewachung im Einlassbereich, also die Türkontrolle.

  • Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und Flüchtlinge

    Hier nennt das Gesetz die leitende Funktion ausdrücklich in der Nummer selbst.

  • Zugangsgeschützte Großveranstaltungen

    Auch hier steht die leitende Funktion im Wortlaut der Nummer.

Was in der Unterrichtung vermittelt wird

Die Sachgebiete stehen in § 7 der Bewachungsverordnung. Die Sachkunde­prüfung erstreckt sich auf dieselben Gebiete, verlangt aber den Nachweis, dass die Kenntnisse für eine eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben ausreichen.

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    Einschließlich des Gewerberechts, also der Vorschriften, die den eigenen Beruf regeln.

  • Datenschutzrecht

    Umgang mit personenbezogenen Daten im Dienst.

  • Bürgerliches Gesetzbuch

    Besitz, Hausrecht, Selbsthilfe, Schadensersatz.

  • Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen

    Notwehr, Nothilfe, vorläufige Festnahme und die Grenzen dieser Rechte.

  • Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungsdienste

    Die berufsgenossenschaftlichen Regeln für den Dienst.

  • Umgang mit Menschen

    Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalation und interkulturelle Kompetenz.

  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

    Anlagen, Meldewege und ihr Zusammenspiel mit dem Personal.

Versicherung, Register und Dienstausweis

Die Bewachungsverordnung nennt Mindestversicherungssummen je Schadensereignis: eine Million Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Das sind Untergrenzen, keine Empfehlung. Die Leistungen des Versicherers für alle Schäden eines Versicherungsjahres dürfen auf das Doppelte der Mindestsumme begrenzt werden.

Das Bewacher­register besteht seit 2019. Registerbehörde ist seit Juni 2022 das Statistische Bundesamt (§ 11b GewO); davor lag die Zuständigkeit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Im Register stehen die Gewerbetreibenden, ihre Vertreter, die Wachpersonen und Personen mit Leitungsfunktion, dazu Angaben zur Erlaubnis, zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen und zu den Nachweisen über Unterrichtung und Sachkunde. Das Register vergibt Identifikationsnummern, die selbst keine personenbezogenen Angaben enthalten.

Diese Nummern werden im Alltag sichtbar. Der Dienstausweis, den der Gewerbetreibende jeder Wachperson auszustellen hat, muss die Bewacherregisteridentifikationsnummer der Wachperson und die des Unternehmens tragen, dazu den Namen der Wachperson sowie Name und Anschrift des Gewerbetreibenden. Er ist im Dienst mitzuführen und den Vollzugsbehörden auf Verlangen vorzuzeigen, und er muss sich deutlich von amtlichen Ausweisen unterscheiden.

Was die Erlaubnis nicht ist

Eine Erlaubnis nach § 34a ist eine gewerberechtliche Zulassung. Sie verleiht keine hoheitlichen Befugnisse. Das steht nicht zwischen den Zeilen, sondern ausdrücklich im Gesetz: der Gewerbetreibende und seine Beschäftigten dürfen gegenüber Dritten nur die Rechte ausüben, die jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe zustehen, dazu die Selbsthilferechte, die ihnen der Auftraggeber vertraglich übertragen hat. Der Grundsatz der Erforderlichkeit ist dabei zu beachten.

Wer also einen Sicherheitsdienst beauftragt, beauftragt keine private Polizei, sondern Personal, das dieselben Rechte hat wie jeder andere Bürger, ergänzt um das Hausrecht, das der Auftraggeber überträgt. Was das im Einzelnen bedeutet, ist der Gegenstand des nächsten Beitrags.

Häufige Fragen

Reicht die Unterrichtung, oder braucht jeder Mitarbeiter die Sachkunde­prüfung?

Die Unterrichtung ist die Untergrenze und gilt für jede Wachperson. Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, für den Schutz vor Ladendieben und für den Einlass bei gastgewerblichen Diskotheken schreibt das Gesetz zusätzlich die bestandene Sachkunde­prüfung vor. Bei Aufnahmeeinrichtungen und zugangsgeschützten Großveranstaltungen nennt der Wortlaut die leitende Funktion.

Kann ich mir die Erlaubnis zeigen lassen?

Fragen können Sie danach jederzeit, und ein Anbieter, der die Urkunde vorlegt, erspart Ihnen die Unsicherheit. Ein gesetzlicher Anspruch des Auftraggebers auf Vorlage folgt daraus nicht. Wenn Ihnen der Nachweis wichtig ist, nehmen Sie ihn in den Vertrag auf.

Gilt § 34a auch für den eigenen Werkschutz eines Unternehmens?

Die Vorschrift betrifft die gewerbsmäßige Bewachung fremden Lebens oder Eigentums. Wer eigenes Personal zur Bewachung des eigenen Betriebs einsetzt, bewacht kein fremdes Eigentum. Die Abgrenzung im Einzelfall gehört in die Hand der zuständigen Behörde oder einer Rechtsberatung, nicht auf eine Website.

Worauf sich das stützt

Die Beiträge geben den Stand des Gesetzestextes wieder, den wir gelesen haben. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Unser Betrieb arbeitet mit einer Erlaubnis nach § 34a GewO. Welche Qualifikation die Kräfte mitbringen, die auf Ihrem Objekt eingesetzt würden, sagen wir Ihnen bei der Anfrage, bevor ein Vertrag zustande kommt.

Sollen wir uns Ihr Objekt ansehen

Nennen Sie uns Objekt, Zeitraum und Präsenzform. Alles Weitere klären wir bei der Begehung vor Ort.

Vorab lesen: Was ein Sicherheitsdienst kostet

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