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Das Bewacherregister
Seit 2019 werden Bewachungsunternehmen und ihr Personal bundesweit in einem Register geführt. Für Auftraggeber ist es weniger eine Auskunftsquelle als ein Hinweis darauf, welche Unterlagen sie sich zeigen lassen können.
Stand 12. August 2026Herausgeber Azizi Security & Service GmbH
Was das Register ist
Das Bewacherregister wird vom Statistischen Bundesamt geführt, das dafür als Registerbehörde tätig wird. Die Gewerbeordnung schreibt vor, dass diese Aufgabe räumlich, organisatorisch und personell von den Bereichen getrennt wird, die Aufgaben der Bundesstatistik wahrnehmen. Das Register ist also kein statistisches Werkzeug, sondern ein Vollzugsinstrument.
Bis zu seiner Einführung war die Aufsicht über das Bewachungsgewerbe an die einzelnen Länder und Behörden gebunden, und Angaben über Personal wanderten mit dem Personal nicht mit. Wer in einem Landkreis abgelehnt worden war, konnte im nächsten erneut anfangen, ohne dass die dortige Behörde davon erfuhr. Ein bundesweites Register schließt diese Lücke.
Was im Register steht
Die Vorschrift nennt die Datenarten. Sie betreffen den Betrieb und die Personen.
Gewerbetreibende und ihre Vertreter
Wer das Bewachungsgewerbe betreibt und wer den Betrieb vertritt.
Wachpersonen
Die Personen, die mit Bewachungsaufgaben beschäftigt werden.
Personen mit Leitungsfunktion
Gesondert erfasst, weil das Gesetz an die leitende Funktion an mehreren Stellen eigene Anforderungen knüpft.
Angaben zur Erlaubnis
Die Erlaubnis nach § 34a und die Angabe, wenn sie erloschen ist.
Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Ob und mit welchem Ergebnis eine Überprüfung stattgefunden hat.
Nachweise über Unterrichtung und Sachkunde
Die Qualifikation, die eine Person für ihren Einsatz mitbringt.
Die Identifikationsnummer
Das Register vergibt Identifikationsnummern für seine Datensätze. Die Gewerbeordnung stellt ausdrücklich klar, dass diese Nummern selbst keine personenbezogenen Angaben enthalten. Sie sind ein Ordnungsmerkmal, kein verkürzter Lebenslauf.
Sichtbar wird die Nummer über den Dienstausweis. Die Bewachungsverordnung verlangt, dass darauf die Bewacherregisteridentifikationsnummer der Wachperson und die des Bewachungsunternehmens stehen, dazu der Name der Wachperson sowie Name und Anschrift des Gewerbetreibenden. Der Ausweis ist im Dienst mitzuführen und den Beauftragten der Vollzugsbehörden auf Verlangen vorzuzeigen, insbesondere Ordnungsämtern, Polizei und Zoll. Er muss sich deutlich von amtlichen Ausweisen unterscheiden.
Für einen Auftraggeber heißt das: Wenn auf dem Objekt jemand im Dienst steht, existiert zu dieser Person ein Ausweis mit zwei Nummern. Ob und wie diese Nummern von außen überprüfbar sind, ist eine andere Frage.
Die Kennzeichnung im Dienst
Neben dem Ausweis, der mitgeführt wird, kennt die Bewachungsverordnung eine sichtbare Kennzeichnung. Bei bestimmten Tätigkeiten muss die Wachperson während der Arbeit ein Schild tragen, das ihren Namen oder eine Kennnummer und die Bezeichnung des Gewerbebetriebs nennt.
Der Unterschied zwischen beidem ist für Auftraggeber praktisch. Der Ausweis wird auf Verlangen der Vollzugsbehörden gezeigt, das Schild ist ohne Aufforderung zu sehen. Wo eine Kennzeichnungspflicht besteht, kann jeder, der der Wachperson gegenübersteht, den Betrieb benennen, für den sie arbeitet.
Damit hängt die Vorschrift aus § 18 mit der Grundregel des § 34a zusammen: Sicherheitskräfte handeln erkennbar als private Beauftragte, nicht als Behörde. Der Dienstausweis muss sich deutlich von amtlichen Ausweisen unterscheiden, und die Kennzeichnung nennt ein Unternehmen, keine Dienststelle.
Was ein Auftraggeber daraus machen kann
Die Vorschrift nennt als Nutzer des Registers vor allem die für den Vollzug des § 34a zuständigen Behörden. Eine allgemeine Auskunft für Auftraggeber, mit der sich ein Anbieter oder eine einzelne Wachperson nachschlagen ließe, ist dem Text nicht zu entnehmen. Wer im Internet auf ein Portal stößt, das eine solche Auskunft verspricht, sollte prüfen, wer dahintersteht.
Der praktikable Weg führt deshalb nicht über das Register, sondern über den Anbieter. Sie können sich die Erlaubnisurkunde nach § 34a zeigen lassen, die Bestätigung der Haftpflichtversicherung, und für die eingesetzten Kräfte die Nachweise über Unterrichtung oder Sachkundeprüfung. Auf dem Objekt können Sie sich Dienstausweise zeigen lassen.
Ein gesetzlicher Anspruch des Auftraggebers auf diese Vorlage folgt aus den gelesenen Vorschriften nicht. Die Vorzeigepflicht des Dienstausweises richtet sich an die Vollzugsbehörden. Wenn Ihnen die Nachweise wichtig sind, und das sind sie in aller Regel, gehören sie in den Vertrag. Eine Zusage im Vertrag ist belastbarer als eine Auskunft im Verkaufsgespräch.
Häufige Fragen
Kann ich ein Bewachungsunternehmen selbst im Register nachschlagen?
Die Vorschrift nennt als Nutzer die für den Vollzug zuständigen Behörden. Eine allgemeine Auskunft für Auftraggeber ist ihr nicht zu entnehmen. Verlässlicher ist es, sich Erlaubnis, Versicherungsbestätigung und Qualifikationsnachweise vom Anbieter vorlegen zu lassen.
Was sagt mir die Nummer auf dem Dienstausweis?
Dass die Person und das Unternehmen im Register geführt werden. Die Nummer selbst enthält keine personenbezogenen Angaben und verrät nichts über Qualifikation oder Vorgeschichte.
Darf ich auf dem Objekt einen Dienstausweis verlangen?
Die gesetzliche Vorzeigepflicht besteht gegenüber Ordnungsämtern, Polizei und Zoll. Als Auftraggeber können Sie die Vorlage vertraglich vereinbaren, dann gilt sie zwischen Ihnen und dem Anbieter.
Worauf sich das stützt
Die Beiträge geben den Stand des Gesetzestextes wieder, den wir gelesen haben. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Zu diesem Thema gehören die Leistungen Objektschutz und Werkschutz.
Weiter im Ratgeber: Was § 34a GewO bedeutet und Einen Sicherheitsdienst auswählen.
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Vorab lesen: Was ein Sicherheitsdienst kostet
