Leistung 11

Personen- und Begleitschutz

Begleitung auf einem Weg oder bei einem Termin, ruhig und unauffällig. Nicht die dauerhafte Bewachung einer gefährdeten Person.

Begleitung zum Fahrzeug vor einem Bürogebäude
Begleitung zum Fahrzeug vor einem Bürogebäude

Was mit Begleitschutz gemeint ist

Die meisten Anfragen zu diesem Thema kommen nicht von Menschen, die bedroht werden. Sie kommen von Betrieben, in denen ein Termin ansteht, bei dem jemand nicht allein sein soll. Ein Gespräch, das absehbar unangenehm wird. Ein Weg über ein leeres Gelände nach Feierabend. Der Gang zur Bank mit der Tageseinnahme. Für diese Lagen ist diese Leistung gedacht.

Der Kern der Arbeit ist Anwesenheit, nicht Eingreifen. Eine zweite Person, die dabei ist, verändert eine Situation, bevor sie eskaliert. Sie ist Zeuge, sie ist Gesprächspartner für den, der sich übergangen fühlt, und sie ist der Grund, warum jemand es sich anders überlegt. Alles, was danach kommt, ist bereits der schlechtere Verlauf.

Daraus folgt der Ton dieser Leistung. Wer eine Begleitung bestellt, will keinen Auftritt. Die Kraft ist erkennbar, aber sie steht nicht im Mittelpunkt, sie spricht nicht für Sie, und sie führt das Gespräch nicht. Sie ist da, und im Regelfall ist das alles, was geschieht.

Was wir nicht anbieten

Dieser Abschnitt ist wichtiger als das Angebot darüber. Wer eine dieser Leistungen sucht, ist bei uns falsch, und das soll er vor der Anfrage wissen und nicht danach.

Keine dauerhafte Bewachung gefährdeter Personen

Personenschutz im Sinne einer durchgehenden Bewachung über Tage oder Wochen bieten wir nicht an. Das verlangt eine Personalstärke und eine Aufstellung, die wir nicht haben.

Keine bewaffnete Begleitung

Unsere Kräfte sind nicht bewaffnet, und eine bewaffnete Begleitung bieten wir auch nicht über Dritte an.

Kein Schutz bei konkreter Bedrohungslage

Wenn eine konkrete Bedrohung vorliegt, ist die Polizei zuständig. Erstatten Sie Anzeige. Ein privater Dienst ersetzt das nicht und darf es nicht ersetzen wollen.

Keine Begleitung ins Ausland

Unser Einsatz­gebiet ist das, was auf jeder Seite dieser Website steht: Hamburg, Barsbüttel und der Kreis Stormarn. Außerhalb dieses Gebiets sprechen Sie uns an.

Keine Fahrdienste

Wir stellen keinen Fahrer und kein Fahrzeug. Die Begleitung findet auf Ihrem Weg statt, nicht in unserem Auto.

Wofür Begleitschutz angefragt wird

Vier Lagen kommen regelmäßig vor. Sie haben gemeinsam, dass sie planbar sind und einen festen Anfang und ein festes Ende haben.

Begleitung zu und von einem Fahrzeug

Der Weg über einen dunklen Parkplatz oder ein weitläufiges Gelände nach Feierabend. Häufig für Mitarbeiter, die als Letzte gehen.

Geld- und Wertwege im eigenen Betrieb

Die Begleitung eines Weges innerhalb des Betriebs oder zur Bank. Kein Werttransport im Sinne eines eigenen Transportgeschäfts, sondern die Begleitung Ihrer eigenen Person auf Ihrem eigenen Weg.

Angespannte Termine

Kündigungsgespräche, Aussprache nach einem Vorfall, Übergabe von Hausverboten, Anwesenheit bei einer Räumung. Die Kraft ist Zeuge und Rückhalt, nicht Verhandlungsführer.

Wege auf weitläufigem Gelände

Begleitung von Mitarbeitern nach Feierabend über Betriebsflächen, auf denen abends niemand mehr unterwegs ist.

Leistungsumfang

Diese Leistungen gehören zur Begleitung. Was davon für Ihren Fall gilt, wird im Vorgespräch festgelegt.

Begleitung

  • Begleitung von Wegen
  • Begleitung bei Terminen
  • Anwesenheit als Zeuge

Vorbereitung

  • Vorgespräch
  • Absprache des Ablaufs
  • Festlegung von Abbruchkriterien

Danach

  • Schriftlicher Bericht
  • Übergabe an die benannte Stelle

Wenn Ihr Anlass hier nicht steht, sprechen Sie uns an. Ob wir ihn übernehmen können, sagen wir im Vorgespräch und nicht danach.

Wie eine Begleitung vorbereitet wird

Sechs Schritte. Der erste ist der wichtigste, und er findet vor dem Termin statt, nicht an ihm.

  1. Vorher

    Vorgespräch

    Worum geht es, wer ist beteiligt, was ist vorgefallen, was befürchten Sie. Ohne diese Angaben lässt sich nicht sagen, ob eine Begleitung überhaupt das Richtige ist.

  2. Vorher

    Ablauf und Zeitfenster

    Wo beginnt die Begleitung, wo endet sie, wie lange ist sie geplant. Ein festes Ende gehört dazu, sonst wird aus einer Begleitung eine Dauerpräsenz ohne Grundlage.

  3. Vorher

    Absprache zum Hausrecht

    Auf Ihrem Gelände übt die Kraft Ihr Hausrecht aus, soweit Sie es übertragen. Außerhalb hat sie die Rechte, die jeder hat. Diese Grenze wird vorher benannt.

  4. Während

    Verhalten bei Eskalation

    Deeskalation zuerst, Abstand halten, Zeuge sein. Bei unmittelbarer Gefahr sofort die 110 oder die 112, ohne Rückfrage. Diese Regel steht nicht zur Disposition des Auftraggebers.

  5. Während

    Abbruchkriterien

    Vorher festgelegt: ab wann wird der Termin beendet, wer sagt das, und was geschieht danach. Wer das erst im Moment entscheidet, entscheidet zu spät.

  6. Danach

    Bericht

    Was geschehen ist, steht schriftlich, mit Zeit, Ort und den Stellen, die verständigt wurden. Auch dann, wenn nichts war.

In den meisten Fällen ist der Bericht kurz und der Termin verläuft ohne Zwischenfall. Genau das ist das Ziel dieser Leistung.

Was diese Leistung nicht leisten kann

Eine Begleitung verändert eine Situation, sie kontrolliert sie nicht. Wer entschlossen ist, etwas zu tun, wird durch Anwesenheit nicht in jedem Fall davon abgehalten. Deshalb steht am Anfang das Vorgespräch: Es soll klären, ob eine Begleitung die passende Antwort ist oder ob die Lage eine andere verlangt.

Zur Klarheit gehört auch die rechtliche Seite. Eine Begleitkraft handelt mit den Rechten, die jedermann hat, und dort, wo Sie ihr Hausrecht übertragen, in Ihrem Auftrag. Hoheitliche Befugnisse hat sie nicht, und sie tritt auch nicht so auf.

Bei einer konkreten Bedrohung ist die andere Antwort die Polizei, und das ist keine Ausweichbewegung. Sie hat Befugnisse, die ein privater Dienst nicht hat, und sie hat sie genau für diesen Fall. Wir sagen das lieber im Vorgespräch als hinterher.

Häufige Fragen

Welche Qualifikation haben die eingesetzten Kräfte?

Jede Wachperson braucht die Unterrichtung bei einer Industrie- und Handelskammer, das ist die gesetzliche Untergrenze. Die Sachkunde­prüfung verlangt § 34a Absatz 1a der Gewerbe­ordnung für fünf bestimmte Einsatzarten; Personen- und Begleitschutz gehört nicht dazu. Welche Qualifikation die Kraft mitbringt, die zu Ihnen kommt, sagen wir Ihnen vor dem Termin.

Ist die Begleitung erkennbar oder unauffällig?

Das legen Sie fest. Erkennbare Dienstkleidung wirkt vorbeugend, zivile Begleitung fällt weniger auf. Für ein Kündigungsgespräch im eigenen Haus ist meist das eine richtig, für einen Weg über einen Parkplatz das andere.

Können Sie jemanden über mehrere Tage begleiten?

Nein. Eine durchgehende Bewachung über Tage bieten wir nicht an. Wenn Ihre Lage das verlangt, ist ein Betrieb unserer Größe der falsche Ansprech­partner, und wir sagen das lieber deutlich.

Sollen wir uns Ihr Objekt ansehen

Nennen Sie uns Objekt, Zeitraum und Präsenzform. Alles Weitere klären wir bei der Begehung vor Ort.

Vorab lesen: Was ein Sicherheitsdienst kostet

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