Torkontrolle
Ein- und Ausfahrt werden erfasst. Abgleich von Kennzeichen, Fahrer und Auftrag gegen die Anmeldung. Fahrzeuge ohne Anmeldung fahren nicht auf das Gelände, sondern warten außerhalb.
Dauerhafte Präsenz
Mobil und auf Abruf
Menschen und Anlässe
Objekte mit eigener Lage
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So erreichen Sie uns
Gesamtes Hamburger Stadtgebiet · Barsbüttel und Umgebung · Kreis Stormarn
Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
Leistung 06
Am Tor entscheidet sich, was auf das Gelände kommt und was es verlässt. Beides gehört geprüft, beides gehört dokumentiert.

An einem Logistikstandort läuft alles über eine einzige Linie: das Tor. Was dort nicht auffällt, fällt drinnen selten noch auf. Ein Fahrzeug, das ohne Prüfung hereinkommt, ist eine Stunde später Teil des normalen Bildes. Deshalb ist die Torkontrolle nicht der erste von mehreren Schritten, sondern der Schritt, der über die Wirksamkeit aller anderen entscheidet.
Gleichzeitig ist das Tor die Stelle mit dem größten Zeitdruck. Fahrer haben Lenkzeiten, Rampen haben Zeitfenster, und jede Minute Wartezeit steht am Ende in der Kalkulation von jemandem. Eine Kontrolle, die den Betrieb ausbremst, wird nach zwei Wochen umgangen, und dann ist sie schlechter als keine. Die Aufgabe besteht also darin, zügig zu prüfen und trotzdem vollständig.
Das gelingt nur mit klaren Regeln, die vorher feststehen: Welche Papiere werden verlangt, welche Angaben werden abgeglichen, was passiert bei einer Abweichung, und wer im Haus entscheidet, wenn die Papiere nicht stimmen. Wenn diese vier Punkte geklärt sind, dauert eine Kontrolle weniger als eine Minute. Wenn sie nicht geklärt sind, dauert jede Abweichung eine Viertelstunde. Jede Abweichung wird im Wachbuch festgehalten, damit sie am nächsten Tag noch nachvollziehbar ist. Tor und Rampe besetzen wir für Logistikstandorte und das Hafenumfeld rund um Hamburg.



Der Zuschnitt hängt vom Aufkommen, von der Zahl der Tore und von den Zeitfenstern an den Rampen ab.
Ein- und Ausfahrt werden erfasst. Abgleich von Kennzeichen, Fahrer und Auftrag gegen die Anmeldung. Fahrzeuge ohne Anmeldung fahren nicht auf das Gelände, sondern warten außerhalb.
Prüfung von Ausweis und Auftragsunterlagen. Einweisung, wohin gefahren wird, und Hinweis auf die Regeln, die auf dem Gelände gelten.
Abgleich der Papiere mit dem, was tatsächlich geladen ist, im Umfang der vereinbarten Prüftiefe. Plombennummern werden erfasst, Abweichungen werden festgehalten und gemeldet.
Zuweisung der Rampe, Einhaltung der Reihenfolge, Vermeidung von Rückstau auf öffentlichen Straßen vor dem Tor.
Abgestellte Auflieger, Wechselbrücken, Leergut und Container. Rundgänge in den Zeiten, in denen kein Verkehr am Tor ist.
Ein- und Ausfahrten, Beanstandungen und Vorfälle werden erfasst. Der Nachweis ist die Grundlage, wenn später eine Sendung oder ein Zeitpunkt geklärt werden muss.
An Logistikstandorten und im Hafenumfeld übernehmen wir diese Leistungen, am Tor und auf dem Gelände.
Kontrollen am Tor
Gelände und Umschlag
Wenn Ihr Standort eine Anforderung stellt, die hier nicht steht, sprechen Sie uns an. Was sich abbilden lässt, klären wir bei der Begehung.
Nicht jede Sendung braucht dieselbe Prüfung. Welche Stufe für welchen Verkehr gilt, wird vorher festgelegt und nicht im Einzelfall entschieden.
Abgleich gegen die Anmeldeliste. Kennzeichen und Auftrag stimmen überein, das Fahrzeug fährt durch. Dauer: Sekunden.
Zusätzlich werden Frachtpapiere, Lieferschein und Fahrerausweis geprüft und die Ankunft erfasst.
Zusätzlich werden Plombennummer und Sichtzustand der Ladefläche aufgenommen. Abweichungen führen zur Meldung, bevor entladen wird.
Ausgeweitete Prüfung nach Ihrer Vorgabe, etwa bei bestimmten Warengruppen oder nach einem Vorfall. Immer mit vorher festgelegtem Umfang und schriftlicher Anweisung.
Logistikstandorte laufen in Schichten, und die Bewachung muss diesen Takt mitgehen. Entscheidend ist die Übergabe zwischen zwei Schichten: Was offen ist, was noch auf dem Hof steht, welche Ausfahrt noch aussteht. Wenn diese Übergabe mündlich und beiläufig passiert, entstehen genau dort die Lücken, die später niemand mehr aufklären kann. Deshalb ist die Schichtübergabe bei uns ein eigener, dokumentierter Schritt.
Vor dem ersten Einsatz steht auch hier eine Begehung, und sie umfasst mehr als das Tor: die Wege auf dem Gelände, die Rampen, die Abstellflächen, die Stelle, an der ein abgewiesenes Fahrzeug wenden kann, ohne den Verkehr auf der Straße zu blockieren. Dieser letzte Punkt wird regelmäßig vergessen und ist regelmäßig der Grund, warum eine Kontrolle im Alltag nicht durchgehalten wird.
Zu zollrechtlichen Anforderungen, zu Vorgaben aus dem Hafensicherheitsrecht und zu Anforderungen bestimmter Warengruppen äußern wir uns nicht pauschal. Was für Ihren Standort gilt, hängt von Lage und Gütern ab und gehört mit den zuständigen Stellen geklärt. Die Bewachungstätigkeit selbst fällt unter § 34a Gewerbeordnung.
Ja, sofern der Umfang vorher feststeht. Die Zahl der Kräfte richtet sich nach der Zahl der Tore und nach dem Aufkommen je Zeitfenster.
Wir richten uns nach dem, was Sie einsetzen. Welche Zugriffe dafür nötig sind und wer sie einrichtet, klären wir vor dem Start.
Das Fahrzeug wird nicht abgefertigt, die vereinbarte Stelle in Ihrem Haus wird informiert und entscheidet. Die Abweichung wird in jedem Fall dokumentiert.
Nennen Sie uns Objekt, Zeitraum und Präsenzform. Alles Weitere klären wir bei der Begehung vor Ort.
Vorab lesen: Was ein Sicherheitsdienst kostet
Diese Leistung kommt vor allem in diesen Branchen vor: Logistik und Lager.
Im Ratgeber dazu: Einen Sicherheitsdienst auswählen und Die Objektbegehung.
Einsatzgebiete für diese Leistung: Hamburger Hafen und HafenCity, Billbrook und Billstedt.