Beitrag 04

Einen Sicherheitsdienst auswählen

Die Auswahl eines Sicherheitsdienstes ist zu einem großen Teil eine Frage von Nachweisen. Dieser Beitrag ordnet, was sich vor der Beauftragung prüfen lässt und was in den Vertrag gehört.

Stand 12. August 2026Herausgeber Azizi Security & Service GmbH

Warum eine Liste hilft

Sicherheitsleistungen lassen sich schwer vergleichen. Zwei Angebote über dieselbe Zahl von Stunden können völlig verschiedene Leistungen bedeuten, je nachdem, welche Qualifikation die eingesetzten Kräfte haben, was in der Dienst­anweisung steht und wer die Vertretung stellt, wenn jemand ausfällt.

Was sich dagegen gut prüfen lässt, sind Unterlagen und Zusagen. Die folgenden Punkte sind in dieser Reihenfolge geordnet: zuerst das, was gesetzlich vorgeschrieben ist, danach das, was den Unterschied im Alltag ausmacht.

Was gesetzlich vorgeschrieben ist

Diese Punkte sind keine Auswahlkriterien, sondern Voraussetzungen.

  • Erlaubnis nach § 34a GewO

    Ohne sie darf ein Betrieb keine Bewachungsaufträge annehmen. Lassen Sie sich die Urkunde zeigen und notieren Sie die erteilende Behörde.

  • Haftpflichtversicherung

    Vorgeschrieben sind mindestens eine Million Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Prüfen Sie, ob diese Summen zu Ihrem Objekt passen; es sind Untergrenzen.

  • Qualifikation der eingesetzten Kräfte

    Jede Wachperson braucht die Unterrichtung. Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, für den Schutz vor Ladendieben und für den Einlass bei gastgewerblichen Diskotheken ist die Sachkunde­prüfung vorgeschrieben. Fragen Sie nicht nach der Qualifikation des Betriebs, sondern nach der der Personen, die zu Ihnen kommen.

  • Dienstausweis

    Er trägt die Bewacherregisteridentifikationsnummern der Wachperson und des Unternehmens und muss im Dienst mitgeführt werden.

Was den Unterschied im Alltag ausmacht

Diese Punkte stehen in keinem Gesetz. Sie entscheiden darüber, ob die Leistung im zweiten Monat noch dieselbe ist wie in der ersten Woche.

  • Tarifbindung

    Für Sicherheitsdienstleistungen bestehen allgemeinverbindliche Lohntarifverträge. Allgemeinverbindlich heißt, dass sie für alle Arbeitgeber der Branche im jeweiligen Land gelten, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Fragen Sie nach der Eingruppierung der Kräfte, die bei Ihnen eingesetzt werden.

  • Dienst­anweisung

    Die Bewachungsverordnung verlangt eine Dienst­anweisung. Sie ist der Ort, an dem steht, was auf Ihrem Objekt gilt: Rundgänge, Meldewege, Verhalten bei Zwischenfällen, Zuständigkeiten. Lassen Sie sich zeigen, wie sie für Ihr Objekt aussehen würde.

  • Vertretung

    Krankheit und Urlaub sind der Normalfall, nicht die Ausnahme. Klären Sie, wer einspringt, wie schnell, und ob die Vertretung dieselbe Qualifikation mitbringt.

  • Dokumentation

    Klären Sie, was festgehalten wird, wo es liegt und wie Sie es einsehen können. Ein Wachbuch am Objekt ist eine belastbare Antwort. Eine Zusage über Berichte, die niemand schreiben kann, ist keine.

  • Subunternehmer

    Fragen Sie, ob Subunternehmer eingesetzt werden und wer. Die Antwort ist nicht an sich gut oder schlecht, aber Sie sollten sie vor der Beauftragung kennen und nicht danach.

  • Ansprechperson

    Eine namentlich benannte Person mit Erreichbarkeit, nicht nur eine Zentrale. Bei einem Zwischenfall entscheidet das über die Reaktionszeit.

Woran Sie merken, dass eine Angabe noch fehlt

Kein Urteil über Anbieter, sondern eine Liste von Lücken. Jede davon lässt sich durch eine Nachfrage schließen.

  • Ein Nachweis wird auf Nachfrage nicht vorgelegt

    Erlaubnis und Versicherungsbestätigung sind Unterlagen, die vorhanden sein müssen. Wenn sie nicht kommen, fragen Sie nach dem Grund.

  • Das Angebot nennt Stunden, aber keine Leistungen

    Ohne Leistungsverzeichnis ist nicht vergleichbar, was für den Preis geschieht.

  • Ein Preis ohne Kalkulationsgrundlage

    Fragen Sie, welche Qualifikation, welche Zuschläge und welche Vertretungsregelung eingerechnet sind.

  • Eine Zusage über Befugnisse, die es nicht gibt

    Sicherheitskräfte haben die Rechte jedes Bürgers und das übertragene Hausrecht. Wer mehr verspricht, verspricht etwas, das er nicht halten darf.

  • Eine Reaktionszeit ohne Bedingungen

    Eine feste Eintreffzeit ist nur belastbar, wenn dazu steht, von wo aus, zu welcher Zeit und unter welchen Voraussetzungen sie gilt.

Was in den Vertrag gehört

Vieles von dem, was Sie im Gespräch hören, hat nur dann Bestand, wenn es im Vertrag steht. Das betrifft das Leistungsverzeichnis, die Beschreibung des Objekts und der Bereiche, die Präsenzzeiten, die Qualifikation der eingesetzten Kräfte, die Vertretungsregelung, die Art der Dokumentation und die Kündigungsfristen.

Ebenfalls in den Vertrag gehört, was Sie an Nachweisen erwarten. Die gesetzliche Vorzeigepflicht des Dienstausweises richtet sich an die Vollzugsbehörden, nicht an Sie. Eine vertragliche Zusage dagegen gilt zwischen Ihnen und dem Anbieter.

Und schließlich gehört hinein, was bei Änderungen gilt. Objekte ändern sich, Bauabschnitte enden, Öffnungszeiten verschieben sich. Ein Vertrag, der eine Anpassung vorsieht, erspart die Neuverhandlung unter Zeitdruck.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob der Preis realistisch ist?

Am Verhältnis von Stundensatz, Qualifikation und Zuschlägen. Fragen Sie, welche Eingruppierung nach dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag eingerechnet ist und wie Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden behandelt werden. Ein Angebot, das darauf keine Antwort gibt, lässt sich nicht vergleichen.

Sollte ich mehrere Angebote einholen?

Ja, aber vergleichbar gemacht. Geben Sie allen Anbietern dieselbe Beschreibung des Objekts, dieselben Zeiten und dieselbe Aufgabenliste. Sonst vergleichen Sie Preise für verschiedene Leistungen.

Was ist wichtiger, Preis oder Qualifikation?

Das hängt vom Einsatz ab. Für einige Einsätze schreibt das Gesetz die Sachkunde­prüfung vor; dort stellt sich die Frage nicht. Wo die Unterrichtung genügt, entscheidet, was auf Ihrem Objekt tatsächlich passieren kann.

Worauf sich das stützt

Die Beiträge geben den Stand des Gesetzestextes wieder, den wir gelesen haben. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Weiterlesen

Diese Liste können Sie an uns genauso anlegen wie an jeden anderen Anbieter. Was wir belegen können, legen wir vor. Was noch nicht belegt ist, schreiben wir nicht auf diese Website.

Sollen wir uns Ihr Objekt ansehen

Nennen Sie uns Objekt, Zeitraum und Präsenzform. Alles Weitere klären wir bei der Begehung vor Ort.

Vorab lesen: Was ein Sicherheitsdienst kostet

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