Das Bewachungsgewerbe ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht dafür eine Erlaubnis, und wer als Wachperson eingesetzt wird, braucht einen Nachweis seiner Qualifikation. Beides steht in § 34a der Gewerbeordnung. Ohne diesen Nachweis darf niemand eingesetzt werden, auch nicht vorübergehend und auch nicht unter Aufsicht.
Es gibt zwei Stufen. Die Unterrichtung ist die Grundstufe: eine mehrtägige Veranstaltung bei einer Industrie- und Handelskammer, an deren Ende keine Prüfung steht, sondern eine Bescheinigung über die Teilnahme. Die Sachkundeprüfung ist die höhere Stufe: eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer mit einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, die bestanden werden muss.
Welche Stufe Sie brauchen, hängt allein von der Tätigkeit ab, nicht vom Arbeitgeber. Für die meisten Einsätze genügt die Unterrichtung. Für eine Reihe von Tätigkeiten verlangt das Gesetz ausdrücklich die Sachkundeprüfung; die Unterrichtung reicht dort nicht aus, egal wie lange jemand schon im Beruf ist.