Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO
Die bestandene Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer. Das Gesetz verlangt sie unter anderem für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum und, in leitender Funktion, bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen. Die Unterrichtung genügt dort nicht.

