Rolle 02

Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (m/w/d)

Die Sachkundeprüfung öffnet Einsätze, die das Gesetz der Unterrichtung nicht erlaubt. Sie ist die höhere der beiden Stufen nach § 34a.

Diese Stelle ist derzeit offen. Vollzeit oder Teilzeit oder geringfügige Beschäftigung.

Ticketkontrolle am Einlass
Ticketkontrolle am Einlass

Eine Schicht in leitender Funktion am Einlass

Bei einer zugangsgeschützten Großveranstaltung verlangt das Gesetz die Sachkundeprüfung für die leitende Funktion. So sieht dieser Einsatz aus.

  1. Vor dem Einlass

    Einweisung und Position

    Die Positionen stehen aus der Vorbesprechung fest. Sie wissen, wer im Zweifelsfall entscheidet: der Veranstalter, der Veranstaltungsort oder die Einsatzleitung.

  2. Beim Einlass

    Höchste Kräftedichte

    Die Prüfung läuft parallel an mehreren Punkten, in der Geschwindigkeit, die der Andrang zulässt.

  3. Im Zweifelsfall

    Neben der Schlange klären

    Wer nicht auf der Liste steht, wird aus der Reihe herausgenommen und daneben geklärt, damit die Reihe nicht stehen bleibt.

  4. Im Verlauf

    Feste Position

    Weniger Kräfte, dafür feste Positionen. Der Schwerpunkt liegt auf Wegen, Übergängen und den Bereichen, die für Gäste gesperrt sind. Fluchtwege bleiben frei.

  5. Am Ende

    Ausgang und Abbau

    Der Ausgang wird begleitet, die Räume werden kontrolliert, der Abbau wird bewacht. Erst wenn das Material gesichert ist, endet der Einsatz.

Der beste Ordnungsdienst ist der, den ein Gast am Ende des Abends nicht beschreiben kann.

Was verlangt wird

Die ersten drei Punkte sind gesetzlich vorgeschrieben. Der Unterschied zur Unterrichtung liegt allein im ersten.

Gesetzlich vorgeschrieben

Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO

Die bestandene Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer. Das Gesetz verlangt sie unter anderem für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum und, in leitender Funktion, bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen. Die Unterrichtung genügt dort nicht.

Zuverlässigkeitsüberprüfung

Wird von der zuständigen Behörde durchgeführt. Das Ergebnis entscheidet, nicht wir.

Eintragung im Bewacherregister

Vor dem ersten Einsatz erforderlich. Ohne Eintragung darf niemand eingesetzt werden.

Worauf wir zusätzlich achten

Deutsch in Wort und Schrift

Sie führen das Wachbuch und schreiben bei einem Vorfall einen Bericht. Beides muss verständlich sein.

Ruhiges Auftreten unter Druck

Am Einlass entscheidet sich die Stimmung eines ganzen Abends. Wer dort ruhig bleibt, hat den größten Teil der Arbeit schon getan.

Verlässlichkeit bei Absprachen

Wer eine Schicht zusagt, kommt. Wer nicht kann, sagt vorher ab.

Was wir dafür zusagen

Drei Punkte, die für jede dieser Rollen gelten. Mehr sagen wir hier nicht zu.

Vollzeit, Teilzeit und geringfügige Beschäftigung

Alle drei sind möglich. Welcher Umfang zu Ihnen passt, klären wir im Gespräch.

Schichtdienst

Die Schichtlänge richtet sich nach Objekt und Dienstplanung. Nacht- und Wochenenddienste kommen vor, je nach Bereich.

Dienstkleidung

Die Dienstkleidung wird gestellt.

Einsatzorte liegen im Einsatzgebiet: Gesamtes Hamburger Stadtgebiet, Barsbüttel und Umgebung, Kreis Stormarn.

Wie Sie sich bewerben

Über das Bewerbungsformular auf der Karriereseite, per E-Mail oder telefonisch.

Gebraucht werden ein kurzer Lebenslauf und, falls vorhanden, der Nachweis über Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

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