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Was tun nach einem Einbruch im Gewerbeobjekt
In der ersten Stunde nach einem Einbruch werden mehr Spuren zerstört als von jedem Täter. Fast immer von Menschen, die aufräumen wollten.
Stand 12. August 2026Herausgeber Azizi Security & Service GmbH
Die erste Stunde, in dieser Reihenfolge
Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Jeder Schritt verbaut die Möglichkeit des vorigen, wenn er zu früh kommt.
Eigenschutz zuerst
Betreten Sie kein Objekt, bei dem Sie nicht sicher sind, dass niemand mehr darin ist. Ein Einbruch, der bemerkt wird, ist nicht zwangsläufig beendet.
Die 110 rufen
Vor allem anderen und vor jedem Aufräumen. Bei Gefahr für Menschen oder bei Feuer die 112. Der Notruf steht nicht zur Disposition und wird von keinem Vertrag eingeschränkt.
Nichts verändern
Keine Türen schließen, keine Scherben aufkehren, keine Schubladen zurückschieben, keine Griffe abwischen. Auch nicht, um Fotos ordentlicher aussehen zu lassen.
Den Bereich sichern
Halten Sie andere fern, soweit das gefahrlos möglich ist. Mitarbeiter, die vor Ort eintreffen, sind die häufigste Ursache verlorener Spuren.
Erst danach fotografieren
Wenn die Polizei es freigegeben hat, den Zustand vollständig aufnehmen. Übersicht zuerst, Einzelheiten danach.
Warum Spuren so leicht verloren gehen
Der Reflex, aufzuräumen, ist verständlich. Ein aufgebrochenes Objekt sieht ungeordnet aus, und der Betrieb soll weiterlaufen. Genau dieser Reflex kostet die Aufklärung.
Spuren liegen dort, wo niemand sie vermutet: an der Innenseite von Griffen, an Kanten, an Werkzeugabdrücken im Rahmen, an weggeworfenen Gegenständen im Umfeld. Wer die Tür ins Schloss zieht, zerstört den Abdruck am Rahmen. Wer die Scherben aufkehrt, entfernt möglicherweise die Faser, die die Verbindung zu einem Täter hergestellt hätte.
Es genügt deshalb nicht, selbst nichts anzufassen. Es muss auch verhindert werden, dass jemand anderes es tut, und das ist im ersten Durcheinander der schwierigere Teil.
Die Anzeige
Eine Strafanzeige kann bei der Staatsanwaltschaft, bei Polizeibehörden und deren Beamten sowie bei den Amtsgerichten angebracht werden. Kommt die Polizei ohnehin ins Objekt, wird die Anzeige dort aufgenommen; die aufnehmende Stelle protokolliert oder dokumentiert sie.
Wichtig für alles Weitere: Auf Verlangen erhält der Anzeigende eine schriftliche Bestätigung des Eingangs. Sie soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten. Verlangen Sie diese Bestätigung, und legen Sie sie ab. Der Versicherer wird danach fragen, und das Aktenzeichen ist der Bezugspunkt für jede weitere Korrespondenz.
Lassen Sie sich beim Aufnehmen der Anzeige nicht drängen, eine vollständige Liste des Gestohlenen sofort zu nennen. Was fehlt, stellt sich oft erst über Tage heraus. Eine Nachmeldung ist möglich und ehrlicher als eine geratene Aufzählung.
Die Versicherung
Hier entstehen die Fehler, die später Geld kosten. Zwei Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes sind dabei entscheidend.
Unverzüglich anzeigen
Der Versicherungsnehmer hat den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern, nicht am Monatsende.
Schaden mindern
Bei Eintritt des Versicherungsfalls ist nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Ein aufgebrochenes Tor, das offen stehen bleibt, ist eine Verletzung dieser Pflicht.
Weisungen einholen und befolgen
Soweit die Umstände es gestatten, sind Weisungen des Versicherers einzuholen und, soweit zumutbar, zu befolgen. Rufen Sie an, bevor Sie eine größere Instandsetzung beauftragen.
Die Folgen einer Verletzung
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer von der Leistung frei; bei grober Fahrlässigkeit kann er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Das ist der Grund, warum die Reihenfolge oben zählt.
Dokumentieren, und zwar mehr als nötig
Nach der Freigabe durch die Polizei entsteht die Dokumentation, die später zählt. Fotografieren Sie den Gesamtzustand, dann die Aufbruchstelle, dann jeden betroffenen Raum, dann die Stellen, an denen etwas fehlt. Notieren Sie Uhrzeiten: wann wurde es bemerkt, wann wurde gerufen, wann war die Polizei da, wann waren Sie da.
Erstellen Sie eine Liste des Fehlenden mit Bezeichnung, Anschaffungsdatum und Wert, soweit bekannt, und ergänzen Sie sie über die nächsten Tage. Legen Sie Belege bei, wo Sie welche haben. Was Sie nicht belegen können, kennzeichnen Sie als geschätzt statt es als sicher auszugeben.
Wenn ein Sicherheitsdienst am Objekt war, gehört dessen Aufzeichnung dazu. Bei uns ist das der Eintrag im Wachbuch am Objekt und, bei einem Vorfall, der schriftliche Vorfallbericht mit Zeit, Ort und den Stellen, die verständigt wurden.
Danach: die Schwachstelle
Der Teil, den fast alle auslassen. Nach der Instandsetzung ist das Objekt wieder so, wie es vorher war, und damit genauso durchlässig wie vorher. Ein Einbruch ist ein Befund über Ihr Objekt, und der Befund verfällt nicht mit der Reparatur.
Sinnvoll ist deshalb, den Weg des Täters nachzugehen: Wo ist er hinein, warum dort, was hat ihn nicht aufgehalten, wie lange hätte er ungestört Zeit gehabt. Daraus ergibt sich, ob das Objekt Verschluss, Licht, Technik oder Anwesenheit braucht, und in welcher Reihenfolge.
Zwei Dinge lassen sich meist ohne großen Aufwand verbessern: Beleuchtung und der Zustand der Verschlüsse. Beides ist billiger als Personal und macht Personal wirksamer, wo es doch nötig ist.
Häufige Fragen
Darf ich das Objekt betreten, bevor die Polizei da ist?
Aus Gründen des Eigenschutzes besser nicht, solange nicht sicher ist, dass niemand mehr darin ist. Und für die Spurenlage gilt: Je weniger vorher betreten wird, desto mehr bleibt erhalten.
Muss ich die Versicherung sofort anrufen?
Der Versicherungsfall ist unverzüglich anzuzeigen, also ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis heißt das: sobald die Lage vor Ort geklärt ist und die Polizei aufgenommen hat.
Was tut ein Sicherheitsdienst nach einem Einbruch?
Was auf den Leistungsseiten steht: bei einer Meldung anfahren, prüfen, sichern soweit gefahrlos möglich, verständigen und schriftlich festhalten. Eine Bewachung nach dem Ereignis, etwa bis ein Tor instandgesetzt ist, lässt sich vereinbaren.
Worauf sich das stützt
Die Beiträge geben den Stand des Gesetzestextes wieder, den wir gelesen haben. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Weiterlesen
Zu diesem Thema gehören die Leistungen Alarmverfolgung und Objektschutz.
Weiter im Ratgeber: Alarmanlage und Sicherheitsdienst und Die Objektbegehung.
Wenn Sie nach einem Einbruch eine Bewachung brauchen, bis das Objekt wieder verschlossen ist, rufen Sie an. Und wenn Sie danach wissen wollen, wo die Schwachstelle liegt, sehen wir uns das Objekt an.
Sollen wir uns Ihr Objekt ansehen
Nennen Sie uns Objekt, Zeitraum und Präsenzform. Alles Weitere klären wir bei der Begehung vor Ort.
Vorab lesen: Was ein Sicherheitsdienst kostet
